Mitgliedsantrag Supervisor:innen

Anerkennung & Antrag bei der Fachgesellschaft

Als Supervisor:in in der Deutschen Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DFT) übernehmen Sie eine zentrale Funktion in der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut:innen. Supervision und Selbsterfahrung bilden – neben der theoretischen Lehre – eine unverzichtbare Grundlage in der psychodynamischen Psychotherapie. Mit Ihrer Anerkennung als DFT-Supervisor:in tragen Sie aktiv zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung bei.

Ihre Vorteile als anerkannte:r
DFT-Supervisor:in

Die Anerkennung als DFT-Supervisor:in bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile. Einerseits profitieren Sie von einer dualen Anerkennung, die nicht nur durch die Fachgesellschaft, sondern zugleich auch für die FB-Punktevergabe über die zuständige Psychotherapeut:innenkammer gilt. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen die Mitgliedschaft eine enge Vernetzung mit Kolleg:innen aus der psychodynamischen Psychotherapie sowie mit Kandidat:innen in der praktischen Aus- und Weiterbildung. Gleichzeitig gewinnen Sie durch die Aufnahme in die Supervisor:innen-Datenbank der DFT an Sichtbarkeit und können so leichter von interessierten Kolleg:innen und Ausbildungsteilnehmer:innen gefunden werden. Auf diese Weise stärken Sie Ihre Position als erfahrene:r Psychotherapeut:in und Ausbilder:in und sichern sich eine hohe berufliche Präsenz.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Um als DFT-Supervisor:in anerkannt zu werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Voraussetzung ist die Approbation oder Anerkennung als ärztliche:r oder psychologische:r Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in. Zudem wird die Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie vorausgesetzt. Darüber hinaus ist eine Mitgliedschaft bei der DFT obligatorisch. Nachweislich erforderlich sind mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach der Anerkennung, wobei die Tätigkeit überwiegend psychotherapeutisch ausgerichtet sein muss. Ebenso notwendig ist eine mindestens dreijährige regelmäßige Lehrtätigkeit, die theoretische und praktische Inhalte der Psychotherapie vermittelt und an einer Universität oder einem anerkannten Ausbildungsinstitut erfolgt ist. Die Anerkennung wird zunächst für fünf Jahre erteilt, danach besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.

Antragstellung und Gebühren

Für die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erhebt die DFT eine Verwaltungsgebühr von 50,- €. Mitglieder, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, können die Anerkennung mit einem formlosen Antrag oder über das bereitgestellte Antragsformular beantragen. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise über die Qualifikationen beizulegen. Die Unterlagen sind an das DFT-Sekretariat zu richten, das die Prüfung der Anerkennung vornimmt.

Jetzt DFT-Supervisor:in werden

Die Anerkennung als DFT-Supervisor:in vereint Anerkennung, Vernetzung und Sichtbarkeit und trägt entscheidend zur Qualität der psychodynamischen Psychotherapie bei. Werden auch Sie Teil dieses Netzwerks und stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf Anerkennung als DFT-Supervisor:in.